Wissen

Rechnung als Kleinunternehmer (ohne Umsatzsteuer)

Kleinunternehmer stellen keine Umsatzsteuer aus und dürfen keine Umsatzsteuer berechnen. Stattdessen müssen Kundinnen und Kunden den Hinweis auf die Steuerbefreiung nach §19 UStG erkennen können.

Typischer Hinweistext

Üblich ist ein klarer Satz wie: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Passen Sie Ihre Vorlage an Ihre Rechtsform und die tatsächliche Anwendung der Kleinunternehmerregelung an — bei Unsicherheit: Steuerberatung.

Weitere Pflichtangaben (Auszug)

  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  3. Rechnungsdatum, Rechnungsnummer (fortlaufend)
  4. Menge und Art der Lieferung oder sonstigen Leistung
  5. Zeitpunkt der Leistung / Lieferung
  6. Entgelt nach Steuern (netto), bei Kleinunternehmern oft gleich Brutto

Diese Liste ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vollständige Anforderungen für Ihren Einzelfall.

Häufige Fehler

Mehr Kontext: Grundlagen Angebote & Rechnungen.

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